Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ gehören schon lange zum Standardrepertoire der Marketingkommunikation. Mit der neuen EmpCo-Richtlinie setzt die EU dem pauschalen Greenwashing nun klare Grenzen.
Unternehmen müssen Umweltaussagen künftig belegen, präzisieren und transparent machen. Was das konkret bedeutet und welche Folgen das für uns Texterinnen und Texter hat, zeigt dieser Überblick.
Autorin: Sandra Cremer
EmpCo-Richtlinie: Stärkung der Verbraucher und Verbraucherinnen
Die EmpCo-Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2026 vor irreführenden Umweltaussagen und Greenwashing schützen. Ihr offizieller Name: EU-Richtlinie 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU.
Sie ergänzt die bestehende über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und die Verbraucherrechterichtlinie (Consumer Rights Directive).

Richtlinie gegen Greenwashing
Mit dem gestiegenen ökologischen Bewusstsein haben sich allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der B2C-Kommunikation stark gehäuft. Ob „grün“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ – Hauptsache, es klingt positiv. Belege dafür fehlen jedoch häufig.
Die EmpCo-Richtlinie soll sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf von Produkten und Dienstleistungen informierte Entscheidungen treffen können.
Wann wird EmpCo verbindlich?
Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Alle EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen und ab dem 27. September 2026 verbindlich anwenden. Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht steht noch aus.
Wer ist davon betroffen?
Die Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten – unabhängig davon, ob ihr Sitz innerhalb oder außerhalb der EU liegt.
Das gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Richtlinie sieht keine generellen Übergangsfristen für sie vor, jedoch können bei der Umsetzung und im Vollzug Erleichterungen gewährt werden.
Regelungen der EmpCo greifen ausschließlich im B2C-Bereich. Reine B2B-Kommunikation ist bislang ausgenommen.
Erlaubt, verboten, Grauzone: Die Regeln im Überblick
Spezifische und nachprüfbare Aussagen: Umweltaussagen müssen konkret, überprüfbar und belegbar sein – etwa durch Zahlen, Daten oder messbare Ziele.
Pauschale Umweltaussagen: Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind nur zulässig, wenn sie durch eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung belegt werden – etwa durch ein EU-Umweltzeichen oder eine Zertifizierung nach EN ISO 14024.
Ganzheitliche Produktbewertung: Ein Produkt oder eine Dienstleistung darf nicht als insgesamt „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ bezeichnet werden, wenn diese Eigenschaften nur auf einzelne Aspekte zutreffen.
Klimaneutralität und Emissionsfreiheit: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „vollständig emissionsfrei“ dürfen nicht verwendet werden, wenn sie ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen wie Aufforstung beruhen.
Nachhaltigkeits- und Umweltlabels: Zulässig sind nur Siegel, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen und von unabhängigen Dritten geprüft wurden.
Zukunftsbezogene Umweltziele: Aussagen wie „Wir sind bis 2030 klimaneutral“ sind nur erlaubt, wenn ein detaillierter Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen und unabhängiger Überprüfung vorliegt.
Produktinformationen und Haltbarkeit: Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Lebensdauer müssen transparent sein. Unbegründete Aussagen zur Langlebigkeit sind unzulässig; Garantieinformationen müssen klar sichtbar kommuniziert werden.
Nicht nur Texte sind betroffen
Die EmpCo-Richtlinie beschränkt sich nicht auf den reinen Wortlaut. Auch visuelle Elemente können als Umweltaussagen gewertet werden – etwa Bilder, Symbole, Icons oder Gestaltungselemente, die Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit suggerieren. Entscheidend ist, ob sie beim Publikum entsprechende Assoziationen hervorrufen.
Abgrenzung zur Green-Claims-Richtlinie
Die EmpCo-Richtlinie regelt, wie über Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte kommuniziert werden darf und dass entsprechende Aussagen im Streitfall belegbar sein müssen.
Die geplante Green-Claims-Richtlinie hätte darüber hinaus verlangt, dass Umweltclaims vor ihrer Verwendung belegt und extern überprüft werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist seit Anfang 2025 ausgesetzt; ob die Richtlinie kommt, ist offen.
Abmahnungen, Klagen, Bußgelder
Verstöße gegen die EmpCo-Richtlinie gelten künftig als unlautere Geschäftspraktiken. Je nach nationaler Umsetzung können Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Bußgelder drohen. Zusätzlich steigt das Risiko reputativer Schäden, da irreführende Umweltaussagen zunehmend öffentlich und medial thematisiert werden.
Was sich für uns Texterinnen und Texter ändert
Die EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation. Texterinnen und Texter müssen bei solchen Themen künftig noch präziser formulieren – und jede Aussage sollte fachlich abgesichert sein.
Die Zusammenarbeit mit Rechts- und Compliance-Abteilungen wird enger. Freigabeprozesse werden komplexer, da Nachweise vorab geprüft und dokumentiert werden müssen.
Die Schwierigkeit: Emotionale Ansprache darf nicht in Greenwashing kippen, griffige Aussagen müssen detailliert belegt werden – was Texte oft länger und sperriger macht. Knappe Formulierungen und rechtliche Absicherung lassen sich nur schwer vereinbaren.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen übernehmen Texterinnen und Texter damit zunehmend eine orientierende Rolle: Sie helfen, problematische Umweltclaims frühzeitig zu erkennen, präziser zu formulieren und Risiken sichtbar zu machen – ohne juristische Beratung zu ersetzen.
Unzulässige Werbeaussagen – und was stattdessen möglich ist
1. Pauschale Umweltaussage
Problematische Aussage:
„Unser Produkt ist umweltfreundlich.“
Unproblematische Formulierung:
„Die Verpackung besteht zu 80 Prozent aus recyceltem Kunststoff.“
2. Klimaneutralitäts-Claim auf Basis von Kompensation
Problematische Aussage:
„Wir produzieren klimaneutral.“
Unproblematische Formulierung:
„Die bei der Produktion entstehenden CO₂-Emissionen werden erfasst und durch zertifizierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen.“
3. Verallgemeinerung eines Teilaspekts
Problematische Aussage:
„Nachhaltiges Produktdesign.“
Unproblematische Formulierung:
„Bei der Produktentwicklung wurde auf eine materialeffiziente Konstruktion geachtet; einzelne Bauteile bestehen aus recycelten Materialien.“
4. Zukunftsversprechen ohne Umsetzungsplan
Problematische Aussage:
„Wir sind bis 2030 klimaneutral.“
Unproblematische Formulierung:
„Wir haben uns das Ziel gesetzt, unsere CO₂-Emissionen bis 2030 schrittweise zu reduzieren. Konkrete Maßnahmen und Zwischenziele sind definiert.“
5. Suggestive Gestaltung ohne inhaltliche Grundlage
Problematische Aussage:
„Natürlich gut.“ (in Kombination mit Naturbildern oder grünen Symbolen)
Unproblematische Formulierung:
„Das Produkt enthält keine synthetischen Duftstoffe. Die Inhaltsstoffe sind in der Produktbeschreibung vollständig aufgeführt.“
Fazit: Präzision statt Pauschalisierung
Die EmpCo-Richtlinie setzt neue Standards in der Nachhaltigkeitskommunikation. Texterinnen und Texter müssen sich auf präzisere Formulierungen, eine engere Abstimmung mit Rechtsabteilungen und komplexere Freigabeprozesse einstellen. Wer frühzeitig umdenkt und faktenbasiert kommuniziert, ist ab September 2026 auf der sicheren Seite – und schafft gleichzeitig mehr Vertrauen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.
EmpCo in der Praxis: Wie Texterinnen und Texter Umweltaussagen systematisch prüfen können und wo die Grenzen von KI liegen, erklärt Moritz Liebold im Interview.
Unsere Autorin

Sandra Cremer
Sandra ist studierte Kommunikationswirtin BAW und staatlich geprüfte Übersetzerin in der englischen Sprache. Seit Gründung ihrer One-Woman-Show PUNKTSATZSIEG. Konzeption & Text schreibt sie für innovative Kleinunternehmen, etablierte Marken und alle, die dazwischen liegen. Ihr Motto: Erst denken, dann schreiben.
E-Mail: info@punktsatzsieg.de
Web: http://www.punktsatzsieg.de
Eine Antwort
Gut und informativ geschrieben. Ein Text mit echtem Gebrauchswert, vielen Dank!