Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein Segen für uns Kreative – und ein Buch mit sieben Siegeln. Vorstandsmitglied Sybille Fischer im Gespräch mit KSK-Berater Detlef Husemann über große Irrtümer und seinen größten Wunsch an die KSK.

Financial Security – oder besser gesagt: finanzielle Entlastung und soziale Absicherung. Das ermöglicht die KSK für freie Kreative
Warum überhaupt die KSK?
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ermöglicht, dass selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen ähnlich sozial abgesichert sind wie Angestellte: Kreative Solo-Selbstständige, auch aus dem Bereich Text und Konzept, zahlen nach Aufnahme in die KSK nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst. Die andere Hälfte wird über Zuschüsse des Bundes und die Künstlersozialabgabe von Unternehmen finanziert, die kreative Leistungen verwerten.
Letzlich ist die KSK eine Pflichtversicherung, wenn eine Künstlerin oder ein Künstler alle Voraussetzungen erfüllt. Allerdings gibt es immer wieder Sorgen und Probleme im Aufnahmeprozess und bei den regelmäßigen Prüfungen durch die KSK.
Texterin Sybille Fischer hat bereits am Anfang ihrer Selbstständigkeit 2014 einen ersten Aufnahmeversuch gewagt und ist an den Hürden gescheitert (hier erzählt sie davon). Beim zweiten Versuch war sie klüger und holte sich bereits vor der Antragsstellung Beratung und Hilfe beim Freie Wildbahn e.V. Der Verein hilft und berät rund um das Thema Künstlersozialkasse.
Interview mit Detlef Husemann

Der Mann für alle Fragen und Antworten: Detlef Husemann, KSK-Berater und Vorsitzender vom Freie Wildbahn e.V.
Sybille Fischer: Was ist der größte Irrtum, den Solo-Selbständige wie wir über die KSK haben?
Detlef Husemann: Der größte Irrtum über die Künstlersozialkasse ist, dass viele sie für eine Versicherung oder einen Berater halten. Tatsächlich prüft die KSK nur den Status – die Verantwortung, die Voraussetzungen dauerhaft zu erfüllen, liegt vollständig beim Selbständigen.
Ausführlicher erklärt: Die KSK ist eine Behörde, die eine gesetzliche Versicherungspflicht als Künstler oder Publizist prüfen muss und dann Zuschüsse zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung gewährt. Die KSK ist aber keine Versicherung an sich. Auch ist die KSK kein guter Dienstleister und berät nicht zu individuellen beruflichen Situationen oder Gestaltungsmöglichkeiten, wie man dort versichert werden könnte, sondern beurteilt lediglich den Ist-Zustand, wie man ihn der Behörde präsentiert. Der Künstler oder die Künstlerin ist auf sich allein gestellt, die Versicherungsvoraussetzungen zu erfüllen und auch langfristig einzuhalten. Tut er oder sie das nicht, kann das erhebliche finanzielle Folgeschäden mit sich führen.
Fischer: Wie sehen diese finanziellen Folgeschäden aus? Was meinen Sie genau damit?
Husemann: In der KSK versichert zu werden ist das Eine, die Bedingungen der Versicherungspflicht langfristig einzuhalten, das Andere. Viele Künstler haben sich vor Jahren bei der KSK angemeldet, jedoch haben sich im Laufe der Zeit die Rahmenbedingungen der ausgeübten Tätigkeit derart verändert, dass sie eigentlich nicht mehr über die KSK versichert sein dürften. Das kann daran liegen, dass sich die Tätigkeit im Kern verändert hat, Angestellte beschäftigt werden, ein Firmenkonstrukt gegründet wurde, andere Tätigkeitsfelder oder Einkommensquellen hinzugekommen sind und noch vieles anderes.
Sofern man die Bedingungen der KSK bzgl. Veränderungen der beruflichen Tätigkeit nicht berücksichtigt, kann es dazu führen, dass die KSK die Versicherungspflicht auch für mehrere Jahre rückwirkend wieder aufhebt. Hierdurch können teilweise erhebliche Nachzahlungen bei der Krankenkasse, in Extremfällen sogar hohe 5-stellige Beträge, drohen. Deswegen können wir jedem nur dazu raten, sich nicht gedankenlos bei der KSK versichern zu lassen, sondern sich über die Voraussetzungen der Versicherungspflicht zu informieren und im Zweifelsfall fachkundigen Rat einzuholen, ob diese im individuellen Fall noch erfüllt sind.
Fischer: Sprechen wir mal über die Anmeldung bei der KSK. Woran scheitern KSK-Anträge in der Praxis am häufigsten?
Husemann: Die KSK prüft die Versicherungspflicht als Künstler sehr „unromantisch“ und will Nachweise für einen klaren Zusammenhang zwischen wirtschaftlicher Tätigkeitsausübung und kreativer Eigenleistung sehen. Die Künstler reichen ohne entsprechende Beratung häufig Unterlagen ein, die die KSK so nicht verwerten kann, was das ohnehin sehr lange Aufnahmeverfahren (häufig sechs bis neun Monate oder länger) mit unnötigen Rückfragen weiter verzögert.
„Die meisten KSK-Anträge scheitern nicht an der Tätigkeit selbst, sondern an der Dokumentation der beruflichen Tätigkeit.“
Detlef Husemann, Vorsitzender von Freie Wildbahn e.V.
Fischer: Aus eigener Erfahrung … warum ist die Kommunikation mit der KSK eigentlich so kompliziert?
Husemann: Die KSK ist, wie bereits erwähnt, kein Dienstleister. Die Künstler bekommen von der KSK sehr gute Leistungen in Form von Zuschüssen in den Sozialversicherungen gewährt. Allerdings kostet das die KSK jedes Jahr mehrere Hundertmillionen Euro. Die KSK hat also gar kein Interesse, den Künstlern entsprechend zu helfen, auch in den Genuss dieser Vorteile zu kommen.
Genauso, wie einem das Finanzamt bei der Steueroptimierung nicht hilft (hierzu gibt es nicht umsonst den Berufszweig der Steuerberater), ist eine externe Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten oder Beitragsoptimierung bei der KSK ratsam.
Fischer: Wenn Sie uns Solo-Selbstständigen nur einen Tipp geben dürften: Welcher wäre das?
Husemann: Nicht jeder kann alles wissen. Gerade die Praxis unserer Beratung zeigt, dass die KSK für viele Selbstständige ein nahezu unnahbares Buch mit sieben Siegeln zu sein scheint, weswegen Viele einfach aus Unwissenheit Fehler begehen, die hinterher sehr teuer werden können. Eine gute Beratung und die Gewissheit, bei der KSK gut aufgestellt zu sein, lohnt sich in den allermeisten Fällen.
Fischer: Wenn Sie etwas am KSK-Konstrukt ändern könnten: Was wäre das?
Husemann: Die Künstlersozialkasse sollte Solo-Selbständigen künftig auch einen Zugang zur Arbeitslosenversicherung ermöglichen – ähnlich wie bei Arbeitnehmern.
„Bei der Künstlersozialkasse werden Fehler oft erst dann sichtbar, wenn sie teuer werden.“
Detlef Husemann, Vorsitzender von Freie Wildbahn e.V.